Basis
Sie bringen die Unterlagen persönlich vorbei.
99 €
- Gang zur Zulassungsstelle
- Kennzeichenprägung
- Abholung bei uns im Haus
Halterwechsel, Umzug oder Wechsel des Zulassungsbezirks – mit oder ohne neues Kennzeichen.
Eine Ummeldung wird in drei Situationen fällig: Sie ziehen um, das Fahrzeug wechselt den Halter, oder beides passiert gleichzeitig, etwa wenn Sie ein Auto in einer anderen Stadt kaufen. In allen Fällen muss die Zulassungsstelle die neuen Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen – das ist keine Formalie, sondern Pflicht, damit Steuer, Versicherung und Bußgeldbescheide beim Richtigen ankommen.
Die gute Nachricht betrifft das Kennzeichen: Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten, auch wenn Sie den Zulassungsbezirk wechseln. Wer mit einem H-Kennzeichen aus der Region Hannover nach Bayern zieht, fährt es weiter. Sie müssen es nicht behalten – viele Zugezogene möchten das Ortskürzel ihres neuen Wohnorts, und wer aus beruflichen Gründen von auswärts nach Burgdorf zieht, bekommt bei uns auf Wunsch ein H-Kennzeichen samt Prägung. Sagen Sie uns einfach, was Sie möchten.
Beim reinen Umzug innerhalb desselben Bezirks bleiben die Schilder ohnehin am Fahrzeug, geändert wird nur die Adresse in den Papieren. Beim Halterwechsel dagegen braucht die Zulassungsstelle immer eine gültige Hauptuntersuchung und die eVB-Nummer der neuen Versicherung – das ist der Punkt, an dem Anträge am häufigsten scheitern.
Unterlagen für diesen Fall
Unsicher, ob etwas fehlt? Rufen Sie kurz an – wir gehen die Liste mit Ihnen durch, bevor Sie etwas verschicken.
Sagen Sie uns, ob Umzug, Halterwechsel oder beides ansteht.
Teil I und Teil II, eVB-Nummer, HU-Bericht und Vollmacht – Schilder nur bei Kennzeichenwechsel.
Sie bekommen die geänderte Zulassungsbescheinigung zurück, bei Wechsel mit neuen Schildern.
Die Ummeldung läuft über dieselben drei Pakete wie jede Zulassung. Fällt kein Kennzeichenwechsel an, entfällt die Prägung – am Paketpreis ändert das nichts, weil der Behördengang derselbe ist.
Alle Preise inkl. Behördenkosten, Kennzeichen und Bearbeitung. Bei einem Fahrzeugbrief ab 2017 ist die Digitalzulassung vor Ort sofort möglich. Die Gebühren der Zulassungsstelle unterscheiden sich je nach Bezirk – bei uns sind sie im Paketpreis enthalten, Sie zahlen keinen Aufschlag.
Sie bringen die Unterlagen persönlich vorbei.
99 €
Rückversand per Express.
129 €
Abhol- und Bringservice.
159 €
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, planen wir den Behördengang ein. Wie schnell die Zulassungsstelle bearbeitet, entscheidet die Behörde – wir teilen Ihnen bei Auftragsannahme einen konkreten Termin mit, statt eine Pauschalzeit zu versprechen.

In aller Regel ja, auch über Bezirksgrenzen hinweg. Sagen Sie uns bei der Beauftragung ausdrücklich, dass Sie das Kennzeichen mitnehmen möchten – dann bleiben die Schilder am Fahrzeug und Sie sparen sich die Prägung. Ausnahmen gibt es bei beschädigten oder nicht mehr lesbaren Schildern.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den HU-Bericht und einen Kaufvertrag. Ohne Teil II, den früheren Fahrzeugbrief, geht gar nichts – dieses Dokument beweist die Verfügungsberechtigung. Prüfen Sie außerdem, ob der Verkäufer das Fahrzeug bereits abgemeldet hat, denn dann brauchen Sie statt einer Um- eine Wiederzulassung.
Die Adressänderung ist unverzüglich mitzuteilen, sobald Sie umgemeldet sind. Wer es liegen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld – und wichtiger: Post von der Behörde geht an die alte Adresse. Das fällt oft erst auf, wenn ein Bußgeldbescheid als unzustellbar zurückkommt.
Auftrag
Aufträge nehmen wir telefonisch oder direkt bei uns im Autohaus an. Wir klären dabei, welche Unterlagen wir brauchen, und nennen Ihnen den Preis und einen konkreten Termin, bevor wir loslegen.
Fabrikneues oder erstmals in Deutschland zugelassenes Fahrzeug – inklusive Kennzeichenprägung.
Außerbetriebsetzung nach Verkauf, Verschrottung oder längerer Standzeit – schnell erledigt.
Ihre Buchstaben- und Zahlenkombination – wir reservieren sie und prägen die Schilder direkt mit.
Fünf Tage gültig – für Überführung, Probefahrt oder den Weg zur Hauptuntersuchung.
Für Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad: Steuer und Versicherung nur im gewählten Zeitraum.
Fahrzeug geht ins Ausland: Ausfuhrkennzeichen mit passender Gültigkeit und Zollpapieren.