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Autohaus Burgdorf
Zulassungsdienst

Saisonkennzeichen in Burgdorf für Motorrad, Cabrio und Wohnmobil

Für Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad: Steuer und Versicherung nur im gewählten Zeitraum.

Der Saisonzeitraum steht rechts auf dem Schild – hier April bis Oktober.

Worum es geht und wann Sie es brauchen

Ein Saisonkennzeichen ist ein reguläres Kennzeichen mit einem senkrechten Datumsblock am rechten Rand: oben der erste, unten der letzte Monat der Saison. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug ganz normal zugelassen, außerhalb gilt es als außer Betrieb gesetzt – ohne dass Sie jedes Frühjahr zur Zulassungsstelle müssen.

Der Vorteil liegt bei Steuer und Versicherung: Beide fallen nur anteilig für die gewählten Monate an. Für ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil, das ohnehin nur von Frühjahr bis Herbst bewegt wird, ist das der naheliegende Weg. Die Saison wird in vollen Monaten festgelegt und muss mindestens zwei und höchstens elf Monate umfassen – zwölf Monate wären schlicht eine reguläre Zulassung.

Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Es gehört in die Garage, auf den eigenen Hof oder einen privaten Stellplatz. Viele Versicherer bieten für die Ruhezeit eine beitragsfreie Ruheversicherung an, die Schäden durch Brand, Diebstahl oder Sturm im Unterstellraum abdeckt – fragen Sie danach, sie ist meist inklusive.

Ein Hinweis, der oft überrascht: Die Hauptuntersuchung richtet sich nicht nach der Saison. Fällt der HU-Termin in die Ruhezeit, muss er trotzdem eingehalten werden, bevor Sie in der neuen Saison wieder losfahren. Wer die Saison klug wählt, legt sie so, dass die HU an den Saisonstart anschließt.

Unterlagen für diesen Fall

Das brauchen wir von Ihnen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Gewünschter Saisonzeitraum (von Monat bis Monat)
  • eVB-Nummer Ihrer Versicherung
  • Gültiger HU-Bericht
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Unterschriebene Vollmacht

Unsicher, ob etwas fehlt? Rufen Sie kurz an – wir gehen die Liste mit Ihnen durch, bevor Sie etwas verschicken.

So läuft es ab

  1. Beauftragen

    Saisonzeitraum in vollen Monaten festlegen, zum Beispiel April bis Oktober.

  2. Unterlagen senden

    Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und Vollmacht zu uns.

  3. Kennzeichen erhalten

    Wir lassen den Zeitraum mitprägen und übergeben Schilder und Papiere.

Preis und Bearbeitung

Für das Saisonkennzeichen gelten dieselben drei Pakete. Nennen Sie uns bei der Beauftragung den gewünschten Zeitraum von Monat bis Monat – er wird fest auf die Schilder geprägt und lässt sich nachträglich nur durch eine erneute Zulassung mit neuen Schildern ändern.

Alle Preise inkl. Behördenkosten, Kennzeichen und Bearbeitung. Bei einem Fahrzeugbrief ab 2017 ist die Digitalzulassung vor Ort sofort möglich. Die Gebühren der Zulassungsstelle unterscheiden sich je nach Bezirk – bei uns sind sie im Paketpreis enthalten, Sie zahlen keinen Aufschlag.

Basis

Sie bringen die Unterlagen persönlich vorbei.

99 €

  • Gang zur Zulassungsstelle
  • Kennzeichenprägung
  • Abholung bei uns im Haus

Komfort

Rückversand per Express.

129 €

  • Alles aus Basis
  • Versicherter Express-Rückversand
  • Sendungsverfolgung

Premium

Abhol- und Bringservice.

159 €

  • Alles aus Komfort
  • Abholung der Unterlagen bei Ihnen
  • Persönliche Übergabe

Wie lange dauert es?

Wir empfehlen, den Auftrag einige Wochen vor Saisonbeginn zu erteilen, weil im Frühjahr erfahrungsgemäß viele Motorrad- und Wohnmobilzulassungen gleichzeitig anstehen. Einen konkreten Termin nennen wir Ihnen bei der Auftragsannahme.

Der Ausstellungsraum des Autohaus Burgdorf mit Fahrzeugen

Häufige Fragen zur Saisonkennzeichen

Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?

Nicht ohne Weiteres, denn der Zeitraum ist auf das Schild geprägt. Eine Änderung bedeutet eine erneute Zulassung mit neuen Kennzeichenschildern. Überlegen Sie deshalb vorher in Ruhe, ob Ihnen zum Beispiel März bis Oktober lieber ist als April bis September.

Darf ich am letzten Tag der Saison noch fahren?

Ja, die Saison umfasst den kompletten Anfangs- und Endmonat. Bei einer Saison von April bis Oktober dürfen Sie am 31. Oktober noch fahren, am 1. November nicht mehr. Wer außerhalb der Saison erwischt wird, fährt ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz – das ist kein Kavaliersdelikt.

Was ist mit der HU während der Ruhezeit?

Die HU-Frist läuft unabhängig von der Saison weiter. Wird sie in der Ruhezeit fällig, holen Sie die Untersuchung nach, bevor Sie wieder auf die Straße gehen. Wir organisieren den Termin gern gleich zum Saisonstart – über unseren Partnerbetrieb.

Lohnt sich das gegenüber jährlichem An- und Abmelden?

In den meisten Fällen ja, weil Sie den Behördengang nur einmal haben statt zweimal pro Jahr und die Schilder dauerhaft am Fahrzeug bleiben. Wenn Ihre Nutzung dagegen jedes Jahr anders aussieht, kann die klassische Abmeldung flexibler sein – wir rechnen das gern kurz mit Ihnen durch.

Auftrag

Saisonkennzeichen beauftragen

Aufträge nehmen wir telefonisch oder direkt bei uns im Autohaus an. Wir klären dabei, welche Unterlagen wir brauchen, und nennen Ihnen den Preis und einen konkreten Termin, bevor wir loslegen.

Anrufen

Kurz durchgeben, was zugelassen, umgemeldet oder abgemeldet werden soll.

+49 5136 97355990

Vorbeikommen

AH Burgdorf GmbH
Tuchmacherweg 18
31303 Burgdorf
Mo – Fr
10:00 – 18:30 Uhr
Samstag
10:00 – 15:00 Uhr
Sonntag
nach Vereinbarung