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Auto abmelden lassen in Burgdorf – und bundesweit
Außerbetriebsetzung nach Verkauf, Verschrottung oder längerer Standzeit – schnell erledigt.
Worum es geht – und wann Sie es brauchen
Die Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung, beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Mit ihr endet die Kfz-Steuerpflicht, und die Versicherung stellt den Vertrag ruhend oder beendet ihn. Wer sein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder für längere Zeit nicht mehr bewegt, sollte damit nicht warten: Jeder Tag zwischen Stilllegung und Abmeldung wird weiter besteuert und versichert.
Drei Fälle kommen bei uns am häufigsten vor. Erstens der Verkauf: Verkaufen Sie an eine Privatperson, ist die Abmeldung durch Sie selbst der sicherste Weg – solange das Fahrzeug auf Sie läuft, haften Sie für Steuer, Parkverstöße und Blitzer. Zweitens die Standzeit: Ein Wohnmobil oder Motorrad, das über den Winter steht, wird abgemeldet und später wieder zugelassen; wer regelmäßig pausiert, fährt mit einem Saisonkennzeichen meist günstiger. Drittens die Verschrottung.
Der Verschrottungsfall verlangt ein zusätzliches Dokument: den Verwertungsnachweis, den Ihnen ein anerkannter Demontagebetrieb ausstellt. Er belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Ohne ihn setzt die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwar außer Betrieb, vermerkt aber keine endgültige Verwertung – das Fahrzeug bleibt im Register auf Sie geführt und kann theoretisch wieder angemeldet werden. Bringen Sie den Nachweis mit, wird die Abmeldung endgültig und Sie sind das Thema wirklich los.
Wichtig ist außerdem, was Sie mitschicken müssen: die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder mit den Plaketten. Die Schilder werden bei der Abmeldung entwertet, das Siegel wird abgekratzt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt bei Ihnen, sie wird für die Abmeldung nicht benötigt – geben Sie sie nur an einen Käufer heraus, nicht zur Abmeldung.
Unterlagen für diesen Fall
Das brauchen wir von Ihnen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder mit Plaketten
- Unterschriebene Vollmacht
Unsicher, ob etwas fehlt? Rufen Sie kurz an – wir gehen die Liste mit Ihnen durch, bevor Sie etwas verschicken.
So läuft es ab
Beauftragen
Kurz melden, welches Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll.
Unterlagen senden
Zulassungsbescheinigung Teil I, die Schilder mit Plaketten und die Vollmacht.
Bestätigung erhalten
Wir entstempeln bei der Behörde und schicken Ihnen die Abmeldebestätigung.
Preis und Bearbeitung
Die reine Abmeldung ist unsere günstigste Leistung: 29 € inklusive Behördenkosten. Ein Kennzeichenpaket brauchen Sie hier nicht, weil keine neuen Schilder geprägt werden. Nur wenn im selben Vorgang ein Fahrzeug wieder angemeldet wird, greift eines der drei Zulassungspakete.
Alle Preise inkl. Behördenkosten, Kennzeichen und Bearbeitung. Bei einem Fahrzeugbrief ab 2017 ist die Digitalzulassung vor Ort sofort möglich. Die Gebühren der Zulassungsstelle unterscheiden sich je nach Bezirk – bei uns sind sie im Paketpreis enthalten, Sie zahlen keinen Aufschlag.
Nur Abmeldung
29 €
Inklusive Behördenkosten und Abmeldebestätigung. Neue Kennzeichenschilder fallen nicht an – deshalb liegt dieser Preis deutlich unter den Zulassungspaketen.
Wie lange dauert es?
Die Außerbetriebsetzung ist der schnellste Vorgang am Schalter, weil weder Prägung noch Versicherungsprüfung nötig sind. Wann genau wir drankommen, hängt trotzdem an der Zulassungsstelle – wir nennen Ihnen bei Auftragsannahme einen konkreten Termin und schicken Ihnen anschließend die Abmeldebestätigung, die Sie für Ihre Versicherung brauchen.

Häufige Fragen zur Abmeldung
Ich habe mein Auto verkauft. Muss ich es selbst abmelden?
Pflicht ist es nicht, wenn der Käufer es zeitnah auf sich ummeldet. Sicher ist es aber nur so: Bis zur Ummeldung sind Sie der eingetragene Halter und haften für Steuer und Verstöße. Wenn Sie den Käufer nicht kennen, melden Sie ab und übergeben ein abgemeldetes Fahrzeug – oder lassen Sie sich mindestens den Kaufvertrag mit Ausweisdaten und eine schriftliche Bestätigung der Ummeldung geben.
Was ist ein Verwertungsnachweis und wer stellt ihn aus?
Den Verwertungsnachweis stellt ein anerkannter Demontagebetrieb oder eine zertifizierte Annahmestelle aus, wenn Sie das Fahrzeug dort abgeben. Er ist der Beleg für die fachgerechte Entsorgung und Voraussetzung dafür, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr nimmt. Reichen Sie ihn mit ein, wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde.
Was passiert, wenn ich die Kennzeichenschilder verloren habe?
Auch das lässt sich lösen, ist aber aufwendiger: Sie brauchen eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Schilder, in Diebstahlfällen zusätzlich die polizeiliche Anzeige. Die Zulassungsstelle veranlasst dann eine Kennzeichensperre. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte vorher an, wir klären mit Ihnen, welche Erklärung Ihre Behörde verlangt.
Kann ich das Kennzeichen für ein neues Fahrzeug reservieren lassen?
Ja. Bei der Abmeldung lässt sich das Kennzeichen für Sie reservieren, damit Sie es später auf ein anderes Fahrzeug übernehmen können. Die Reservierung ist befristet und kostet eine zusätzliche amtliche Gebühr. Sagen Sie uns bei der Beauftragung Bescheid, sonst wird das Kennzeichen freigegeben.
Endet meine Kfz-Steuer sofort?
Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, zu viel gezahlte Steuer wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet. Ihre Versicherung informieren Sie am besten selbst mit der Abmeldebestätigung, die wir Ihnen zusenden – viele Versicherer stellen den Vertrag dann beitragsfrei ruhend, statt ihn zu kündigen.
Auftrag
Abmeldung beauftragen
Aufträge nehmen wir telefonisch oder direkt bei uns im Autohaus an. Wir klären dabei, welche Unterlagen wir brauchen, und nennen Ihnen den Preis und einen konkreten Termin, bevor wir loslegen.
Vorbeikommen
AH Burgdorf GmbHTuchmacherweg 18
31303 Burgdorf
- Mo – Fr
- 10:00 – 18:30 Uhr
- Samstag
- 10:00 – 15:00 Uhr
- Sonntag
- nach Vereinbarung
Sie brauchen etwas anderes?
Neuzulassung
Fabrikneues oder erstmals in Deutschland zugelassenes Fahrzeug – inklusive Kennzeichenprägung.
Ummeldung
Halterwechsel, Umzug oder Wechsel des Zulassungsbezirks – mit oder ohne neues Kennzeichen.
Wunschkennzeichen
Ihre Buchstaben- und Zahlenkombination – wir reservieren sie und prägen die Schilder direkt mit.
Kurzzeitkennzeichen
Fünf Tage gültig – für Überführung, Probefahrt oder den Weg zur Hauptuntersuchung.
Saisonkennzeichen
Für Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad: Steuer und Versicherung nur im gewählten Zeitraum.
Ausfuhr-/Zollkennzeichen
Fahrzeug geht ins Ausland: Ausfuhrkennzeichen mit passender Gültigkeit und Zollpapieren.
